Freitag, 16. März 2007

Einschuß und Nachschuß:

Mit dem Kauf bzw. Verkauf einer Position am Futuresmarkt erfolgt noch kein Transfer des Besitzers oder Eigentums am Kontrakt zugrunde liegenden Basiswerts, da dieser Transfer ja erst zum Erfüllungstermin (Laufzeitende) vereinbart wird. Daher ist es auch nicht erforderlich, beim Kauf eines Futureskontrakts den vollen Kaufpreis zu entrichten. Statt dessen wird vom Käufer bei Vertragsabschluß lediglich eine “Ein- schußzahlung” (Initial Margin) hinterlegt, die sich im normalen Sprachverständnis am besten als eine Art Anzahlung bezeichnen läßt. Diese Einschußzahlung beträgt nur einen Bruchteil des Kontraktwertes: sie kann aber von der Börse je nach vorherrschenden Schwankungsbreite der Kurse (Volalität) täglich nach oben oder unten angepaßt werden.
Der Verkäufer eines Futures hat die gegenüber dem Käufer genau entgegengesetzte Markteinschätzung. Wie oben gesagt, beziehen wir uns nur auf die “Financial-Futures”, also Terminkontrakte auf Währungen, Aktien-Indizes und Zinsen. Nehmen wir als Beispiel das deutsche Zinsbarometer, den Bund Future:
Ein Anleger, der mit steigenden Zinsen, also einen fallenden Bund-Future rechnet, verkauft dieses (Fach- sprache: er “geht short”) in der Hoffnung, den verkauften Kontrakt zu einem späterem Zeitpunkt günstiger zurückzukaufen (eindecken) zu können. Genau wie sein Vertragspartner, der diesen Kontrakt kauft (“longgeht”), muß er hierfür eine “Initial Margin” einrichten. Entwickelt sich die eingegangene Futures-Position gegen den Anleger, wird der geleistete Anzahlungsbetragzu klein, daher entsprechend dem sich vergrößernden Risikoder Position muß vom Anleger noch einmal “nachgelegt” werden. In diesem Fall fordert die den Trade betreuenden Institution (Bank oder Broker) vom Anleger einen Nachschuß (Margin Call), der entweder in bar oder durch die Hinterlegung erstklassiger Staatsanleihen (z.B. Bundesobligationen oder US T-Bonds) entrichtet werden kann.
Stops und vorzeitige Auflösung des Futures:
Wie gleich zu Beginn gesagt wurde, sind Futuresgeschäfte für beide Vertragsparteien juristisch bindend. Und wie eben dargelegt wurde, muß im Fall einer nicht ausreichenden Einschußzahlung vom Anleger weiteres Kapital zur Verfügung gestellt werden. All das erweckt bei vielen nur teil-informierten Anlegern den fälschlichen Eindruck, dass Futures ungeach- tet des strengen Regelwerks der Eurex auch heute nichts anderes als ein Tummelplatz für Hasardeure, Zocker und windige Finanzjongleure sind. Das ist schlichtweg falsch. Denn: Zum einen werden mehr als 85% aller Futuresgeschäfte an der Eurex von sogenannten professionellen Marktteilnehmern abgewickelt, also Großbanken, Versicherungen und Fondsgesellschaften. Alleine das dürfte jeden Zweifel an der “Zockermentalität” von Futuresgeschäften ein für alle mal aus dem Weg räumen.
In Deutschland ist es nur bei Futuresgeschäften möglich, bereits bei Orderaufgabe (oder auch jederzeit da- nach) einen verlustbegrenzden Stopkurs einzugeben, als einen Kurs, bei dessen Über-/Unterschreiten das eingegangene Geschäft von der Deutschen Terminbörse automatisch “glattgestellt”, also beendet wird. Dadurch kann – anders als etwa beim Kauf von Aktien, Optionen, Fonds-Anleihen oder Indexzertifikaten, die maximale tolerierte Verlustschwelle schon bei Beginn der Investition definiert werden – ohne dass sich der Anleger dann noch um sein Engagement kümmern muß.
Einmal eingegangene Futuresgeschäfte, die wie gesagt juristisch verpflichtend sind, müssen entgegen gän- giger Vorurteile keineswegs bis auf Gedeih und Verderb ausgesessen werden, was für den Anleger ja im Extremfall den sprichwörtlichen Verlust von “Haus und Hof” bedeuten könnte. Richtig ist: An der Eurex getätigten Futures- Transaktionen können innerhalb der Laufzeit böresentäglich durch ein “Gegengeschäft” beendet werden. Das bedeutet z.B.: Falls Sie einen DAX-Future gekauft haben (in der Börsensprache also “long gegangen sind), können Sie dieses Investment jederzeit durch den Verkauf (also “Short-Position” im DAX-Future) wieder neutralisieren. Aber: Falls Sie wie oben ausgeführt bereits beim Einstieg in Ihren Futures-Trade einen verlustbegrenzden “Stop” gesetzt haben, also einen Kurs, zudem die Eurex Ihre Position automatisch auflöst (“glattstellt”) müssen Siesich im Falle einer eventuell unrichtigen Markteinschätzung um nichts mehr kümmern. Die Eurex erledigt
Das für Sie ohne das es einer weiteren Order Bedarf!

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