Freitag, 16. März 2007

Wie eröffnet man ein Wertpapierdepot?

Bevor Sie an der Börse so richtig loslegen können, brauchen Sie neben einem Konto natürlich auch ein Wertpapierdepot. Dies ist ein Konto, auf dem Ihre Wertpapierbestände sozusagen “gelagert” werden. Ein solches Depot können Sie im Prinzip bei jeder Bank eröffnen, auch wenn Sie dort kein Girokonto haben. Es bietet sich aber im Sinne einer unkomplizierteren Abwicklung an, dass Wertpapierdepot bei derselben Bank zu eröffnen, bei der Sie auch über ein Girokonto verfügen. Alternativ steht Ihnen seit einigen Jahren auch die Möglichkeit offen, Ihre Börsengeschäfte über einen so- genannten Discount Broker abzuwickeln. Diese Art von “Banken” sind in Deutschland besser unter den Begriff Direktbanken bzw. Discountbanken bekannter Häuser zeichnen sich neben verbraucherfreundlichen Geschäftszeiten insbesondere durch ein gegenüber den “traditionellen” Banken – wesentlich günstigeren Gebührenstrukturen aus. Die Gebühren variieren von Bank zu Bank, und sollten Sie beim jeweiligen Institut separat erfragen. Diese Vorteile müssen allerdings damit gekauft werden, dass Discount-Broker in der Regel nur ausführend, aber nicht beratend tätig sind. Da der Geschäftskontakt mit Direktbanken nahezu ausschließlich über Telefon, Fax oder E-Mail erfolgt, muß auch auf das persönliche Gegenüber eines Bankmitarbeiters verzich- tet werden.
Wenn Sie als Kunde jedoch “wissen, was Sie wollen”, und bereits über Börsenerfahrung verfügen, bieten sich mit Discount-Brokern hochinteressante Alternativen zu herkömmlichen Orderabwicklung via Haus- bank.
Wenn Sie nun Wertpapiere kaufen, werden die Kosten hierfür von diesem Girokonto abgebucht, dass auch “Korrospondenzkonto” oder “Verrechnungskonto” genannt wird. Beim Verkauf landet der Verkaufserlös dann ebenfalls auf diesem Konto. Ein Tip hierzu: Wenn Sie sich den Überblick über Ihre Gewinne und Verluste einfacher gestalten wollen, bietet sich die Eröffnung eines weiteren Girokontos an, auf dem nur die Zu- und Abgänge Ihrer Wertpapiergeschäfte verbucht werden. Diesen Service an mehr Übersichtlichkeit muß man aber natürlich mit einem Mehr an Kontoführungsgebühren bezahlen.
Neben Ihren persönlichen Daten und der Angabe des Korrespondenzkontos benötigt der Wertpapierberater Ihrer Bank von Ihnen auch noch die eindeutige Bestätigung, dass Sie zumindest über Grundkenntnisse des Börsengeschäfts verfügen. Hierzu werden Sie vor Ort über wichtige Grundlagen, z.B. das immer vorhandene Verlustrisiko aufgeklärt, über Ihre persönlichen Ziele, Interessen und den zeitlichen Horizont Ihrer zukünf- tigen Wertpapiertransaktionen befragt. Das wird protokolliert und Ihnen auch schriftlich ausgehändigt. Der Grund: Die Banken möchten verhindern, dass sich völlig unerfahrene Anleger gleich in hochkompli- zierte, riskante Transaktionen stürzen und sich dadurch um ihre Ersparnisse bringen – verständlich!
Zudem: Schließt eine Bank für Sie Wertpapiergeschäfte ab, ohne sich vorher über Ihre Vermögensverhält- nisse, insbesondere aber Ihre “Geschäftsfähigkeit” für die jeweiligen Börsensegmente informiert zu haben, ist sie laut deutscher Rechtsprechung – in der sogenannten Beraterhaftung, d. h. eventuell entstehende Ver- luste können von Ihnen gegenüber der Bank gegebenenfalls juristisch geltend gemacht werden. Das Banken diese Risiken nicht tragen wollen, dürfe jedem klar sein!

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